OPM GmbHAktuellesBefreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht

Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht

Einzelkaufleute, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten, können sich von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreien. Ab 2024 wird die bisherige Umsatzgrenze von 600.000 € auf 800.000 € erhöht, und die bisherige Gewinngrenze wird von 60.000 € auf 80.000 € erhöht.

Quelle: § 241a HGB, Art. 92 EGHGB i.d.F. des Wachstumschancengesetzes.

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