OPM GmbHAktuellesFreigrenze für Spekulationsgewinne

Freigrenze für Spekulationsgewinne

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2024 die Freigrenze für Spekulationsgewinne von bislang 600 € auf 1.000 € angehoben. Die Freigrenze gilt nur dann, wenn der Spekulationsgewinn maximal 1.000 € beträgt; ist der Gewinn auch nur geringfügig höher, kommt die Freigrenze nicht zum Ansatz.

Quelle: § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes, Art. 35 Abs. 4 Wachstumschancengesetz.

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