OPM GmbHAktuellesErweiterung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung

Erweiterung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung

Der Gesetzgeber erhöht die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung ab 2024 von 600.000 € um 200.000 € auf 800.000 €.

Quelle: § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes, Art. 35 Abs. 4 Wachstumschancengesetz.

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