Erweiterung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung
Der Gesetzgeber erhöht die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung ab 2024 von 600.000 € um 200.000 € auf 800.000 €.
Quelle: § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes, Art. 35 Abs. 4 Wachstumschancengesetz.
Weitere Beiträge aus dem Monat April 2024
- Werte der Sozialversicherung 2024
- Sachbezugswerte 2024
- Angekündigte, jedoch unterbliebene Gesetzesänderungen
- Abschreibungen
- Einlagen
- Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
- Verbesserung der sog. Thesaurierungsbesteuerung
- Entnahmen
- Erhöhung der Buchführungsgrenzen
- Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht
- Betriebsausgabenabzug für Geschenke
- Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2025
- Erleichterung für Kleinunternehmer
- Elektronische Rechnung ab 2025
- Option zur Körperschaftsteuer
- Arbeitnehmer
- Sonderabschreibung auf Wohngebäude
- Degressive Abschreibung auf Wohngebäude
- Freigrenze für Spekulationsgewinne
- Verbesserung des Verlustausgleichs
- Grunderwerbssteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Spekulationsgewinn aus dem Verkaufvon Immobilien II
- Spekulationsgewinn aus dem Verkaufvon Immobilien I
- Umsatzsteuer bei Kuchenverkauf an Schulen
- Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs
- Aufwendungen einer GmbH für ein TVAbo und einen Oldtimer