Erleichterung für Kleinunternehmer
Ab 2024 sind Kleinunternehmer grundsätzlich nicht mehr zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet; sie können allerdings vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung aufgefordert werden. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen. So besteht die Abgabepflicht z. B. weiterhin bei innergemeinschaftlichen Erwerben.
Quelle: § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 27 Abs. 39 UStG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes
Hinweis: Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen, können dann aber auch keine Vorsteuer gelten machen.
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